Kündigung der Mitgliedschaft

Wir erhalten immer wieder Anfragen zu Kündigungen. Aus diesem Grund wollen wir in diesem Artikel kurz und knapp ein paar Hinweise zur ordnungsgemäßen Kündigung geben.

Prinzipiell sind zwei Kündigungen zu unterscheiden:

  1. Der Austritt eines Mitglieds aus dem Verein, geregelt in der Satzung der SG MoGoNo
  2. Die Abmeldung des Spielrechts, geregelt in der Spielordnung des Sächsischen Fußballverbandes

Bei Minderjährigen, also Kindern und Jugendlichen ist zudem darauf zu achten, dass die Abmeldung durch den gesetzlichen Vertreter erfolgt. In der Regel sind dies die Eltern.

Austritt als Mitglied der SG MoGoNo

Der Austritt aus der SG MoGoNo ist in §12 der Vereinssatzung geregelt:

§ 12 Austritt aus dem Verein

Die Kündigung kann laut Satzung nur schriftliche erfolgen, das bedeutet in Papierform und mit handschriftlicher Unterschrift. Eine mündliche Kündigung ist genauso unwirksam wie Textnachrichten oder Emails.

Die schriftliche Abmeldung kann am besten in der Geschäftsstelle des Gesamtvereins im neuen Funktionsgebäude oder dem entsprechenden Briefkasten am Haupttor abgegeben werden.

Eine zusätzliche Benachrichtigung im Büro der Abteilung Fußball ist wünschenswert, idealerweise als Kopie der eigentlichen Kündigung.

Abmeldung des Spielrechts

Zusätzlich zum Austritt als Mitglied der SG MoGoNo ist bei Vereinswechsel eines Spielers die Abmeldung des Spielrechts nach Spielordnung des Sächsischen Fußballverbandes zu beachten. Laut §16 Abs. 1.1 der Spielordnung muss sich der Spieler hierfür als aktiver Spieler bei der SG MoGoNo abmelden.

Diese Abmeldung muss im Büro der Abteilung Fußball erfolgen.

Zusätzliche Hinweise bei Vereinswechsel von Erwachsenen

Nach §16 Abs. 2 der Spielordnung gibt es für den Vereinswechsel von Erwachsenen zwei Wechselperioden (Sommerperiode und Winterperiode).

§16 Abs.2 Wechselperioden

Für einen Wechsel in Wechselperiode I ist laut §16 Abs. 3.1 der Spielordnung eine Abmeldung bis zum 30.06. und für Wechselperiode II laut §16 Abs. 3.3 bis zum 31.12. erforderlich.

Nach einem Wechsel muss der Spieler zudem eventuelle Wartefristen beachten. Diese ergeben sich ebenfalls aus der Spielordnung des Sächsischen Fußballverbandes.

Zusätzliche Hinweise bei Vereinswechsel von Kindern und Jugendlichen

Nach §69 der Spielordnung gibt es für den Vereinswechsel zwei Wechselperioden.

  1. Abmeldung im Zeitraum 1. April bis 15. Juli
  2. Abmeldung im Zeitraum 16. Juli bis 31. März

Bei Abmeldung in der ersten Wechselperiode wird das Spielrecht im neuen Verein nach §69 1a frühstens zum 16. Juli erteilt.

Bei Abmeldung in der zweiten Wechselperiode wird das Spielrecht nach §69 1b frühstens nach einer Wartezeit von 1 Monat beim neuen Verein erteilt.

In beiden Wechselperioden kann es zu zusätzlichen Wartefristen gekommen. Diese sind ebenfalls in der Spielordnung geregelt.